Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
lieber Stefan Brangs,

der Landesarbeitskreis „Klimaschutz und Energiewende“ der sächsischen SPD nimmt innerhalb des Konsultationsverfahrens zur Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms (EKP) wie folgt Stellung:

Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Gesellschaft. Die Energiewende ist das zentrale Instrument, um Klimaschutz zu betreiben. Deshalb müssen die Klimaschutzziele, die im UN-Übereinkommen von Paris verbindlich festgelegt worden sind auch der Maßstab für die Ausgestaltung der Instrumente der Energiewende sein. In Hinblick auf den Bericht des Weltklimarates von diesem Jahr bezieht sich dies insbesondere auf die Erreichung des s.g. „1,5-Grad Ziels“.

Dies muss künftig Maßstab des Regierungshandelns im Freistaat Sachsen sein und seinen Niederschlag im überarbeitet EKP finden. Die Herleitung von Maßnahmen muss sich daher NICHT aus den im SAENA-Gutachten dargestellten Potentialen ableiten, sondern von den Notwendigkeiten, die sich aus der Erreichung des 1,5-Grad Ziels für Deutschland und Sachsen ergeben.

Die Berechnung und Ausweisung des CO2-Restbudgets für den Freistaat Sachsen ist deshalb eine geeignete Maßnahme, den Handlungsdruck und die Auswahl geeigneter Instrumente zur Zielerreichung zu begründen.

Dies bedeutet, dass Klimaschutz und Energiewende als gesamtgesellschaftliche Herausforderung und branchenübergreifend konzeptionell betrachtet und gemanagt werden. Eine Reduzierung des Themas auf den Ausbau Erneuerbarer Energien im Freistaat und insbesondere auf den Ausbau der Windenergie greift zu kurz.

In der Struktur empfehlen wir die Orientierung an den im Klimaschutzplan der Bundesregierung verankerten Sektorzielen für die anteilige Verringerung der Treibhausgasemissionen.

Das zentrale Kriterium für die Sinnhaftigkeit von Maßnahmen auf allen politischen Ebenen der Klimaschutz- und der Energiepolitik sollte künftig der CO2-Ausstoß sein. Die wichtigste Maßeinheit im EKP muss daher die Gigatonne an CO2-Emissionen in Sachsen heute, 2030 und 2050 sein. Nicht die Energie ist das Problem, sondern das CO2 und gehört damit unmittelbar in den Fokus. Der Blick auf die Energiepontentiale ist wichtig, aber erst im zweiten Schritt. Eine Projektion auf 2030 ist richtig, ein Ausblick auf das Endziel 2050, auf Notwendigkeiten und Möglichkeiten ist aber ebenfalls bereits heute unumgänglich.

Es ist absehbar, dass die Ergebnisse der Arbeit der „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ („Kohlekommission“) und das, durch die Bundesregierung angekündigte, Klimaschutzgesetz erhebliche Auswirkungen auf den Freistaat Sachsen haben werden. Deshalb sollte eine erneute, zeitnahe Überarbeitung des EKP unter Berücksichtigung dieser neuen Rahmenbedingungen bereits heute vorgesehen und konzeptionell angelegt werden.

Der derzeitige Plan der Bürgerbeteiligung wird dem Ansinnen nicht gerecht. Dem Bürger werden die Potentiale zur Diskussion gestellt, nicht aber die daraus erarbeiteten Ziele oder gar Umsetzungspläne. Wir verlangen daher eine zweite Bürgerbeteiligungsphase, wenn seitens der Regierung Vorschläge zu den EE-Ausbau-, vor allem aber zu den CO2-Reduzierungszielen vorliegen.

Uwe Hitschfeld
Sprecher AK Klimaschutz und Energiewende